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Antrag auf Bürgergeld und Grundsicherung bei hoher Nebenkostenabrechnung

Im Rahmen unserer Tätigkeit als Schuldnerberatung möchten wir Sie zur Vermeidung von Verschuldung aufgrund einer hohen Nebenkostenabrechnung über die Möglichkeit von Aufstockung durch ALG II oder Grundsicherung informieren.

Die Energiekosten sind in den letzten Monaten stark gestiegen. Ein Ende des Anstiegs ist noch nicht in Sicht. Auch führte Homeoffice während der Pandemie zu einem höheren Verbrauch, da tagsüber mehr geheizt wurde.

Viele sind nun besorgt, dass die nächste Nebenkostenabrechnung sehr hoch ausfallen wird und nicht bezahlt werden kann.

Wer Grundsicherung (ALG II, Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung) bezieht, weiß in der Regel, dass die Nebenkostenabrechnung vom Jobcenter oder Sozialamt übernommen wird. Was aber, wenn das Einkommen zu hoch ist, um Grundsicherung zu beziehen, aber gleichzeitig zu niedrig, um eine Nachzahlung von mehreren hundert Euro sofort zu leisten?

Was viele nicht wissen: Eine Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung kann Hilfebedürftigkeit nach SGB II oder SGB XII auslösen und zwar nur für den Monat der Abrechnung.

Beispiel: Sie leben allein und verfügen über einen monatlichen Lohn von 1.500 € brutto, ausgezahlt werden 1.150 € netto. Ihre Wohnkosten betragen 400 € aus 250 € Kaltmiete, 75 € Heizkosten und 75 € sonstigen Nebenkosten. Nach Abzug der Wohnkosten verbleiben Ihnen 750 € zum Leben. Damit sind Sie nicht hilfebedürftig und haben keinen Anspruch auf ALG II.

Für Ihre aktuelle Wohnung erhalten Sie im Monat August 2022 eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2021 mit einer Nachzahlung von 400 €. Die Zahlung wird noch im August fällig. Ihre Wohnkosten für den Monat August steigen damit auf insgesamt 800 €. Da nach Abzug dieser 800 € der Rest des Einkommens von 350 € nicht zum Leben reicht, sind Sie für den Monat August 2022 hilfebedürftig im Sinne des SGB II.

In unserer Beispielrechnung hätten Sie unter Einbeziehung der pauschalisierten Absetzbeträge für Erwerbstätige einen ALG II-Anspruch von 399 €. Damit wäre fast die kompletten Nebenkostennachzahlung gedeckt.
Kommen noch weitere Ausgaben im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit wie Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Versicherungen usw. dazu, erhöht sich der Anspruch auf ALG II.

Wichtig ist jedoch: ALG II wird nur ab Beginn des Monats gewährt, in dem es beantragt wurde. In unserem Beispiel wird die Nachzahlung im Monat August fällig, weshalb Sie den Antrag noch im gleichen Monat, spätestens jedoch 31.08.2022, stellen müssen.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Die Nebenkostenabrechnung betrifft die aktuell bewohnte Wohnung.
  • Sie haben im Abrechnungszeitraum die vereinbarten Vorauszahlungen immer gezahlt und in der Nebenkostenabrechnung ist kein Rückstand der Vorauszahlungen mit eingerechnet.
  • Sie haben die Kosten nicht durch verschwenderischen Verbrauch verursacht.

Sollten Sie also über ein Einkommen verfügen, mit dem Sie eine hohe Nebenkostenabrechnung nicht bezahlen können, sollten Sie über einen Antrag beim Jobcenter oder Sozialamt nachdenken. Ggf. kann Ihnen die Hotline schon eine Auskunft geben.

Ihr Team von eibe e.V.