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Beratung

Beratungen zum Umgang mit Geld im privaten Haushalt gewinnen zunehmend Bedeutung. Ziel einer Beratung ist es, Sie dabei zu unterstützen, Ihren Haushalt wirtschaftlich in Balance zu halten oder wieder zu bringen und dabei Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse zu berücksichtigen.

Unsere Beratungen sind individuell, vertraulich, anbieter- und produktunabhängig sowie für die Ratsuchenden kostenfrei.

Um unser Beratungsangebot für alle Ratsuchenden kontinuierlich aufrecht erhalten zu können, sind wir jedoch auf Ihre Spenden angewiesen.

Sprechstunde

in der Doberaner Str. 43c,
18057 Rostock:

Jeden Dienstag von 8.00 – 12.00 Uhr
Jeden Donnerstag von 13.00 – 18.00 Uhr

in der Außenstelle Lichtenhagen
im Kolping Begegnungszentrum,
Eutiner Str. 20, 18109 Rostock:

Jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat
von 13.00 – 15.30 Uhr

Telefonnummer: 0381/2019377

Montag13 bis 16 Uhr
Dienstag9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Mittwoch9 bis 12 Uhr
Donnerstag9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Freitag9 bis 12 Uhr
Telefonzeiten

eibe e.V.
Doberaner Str. 43c
18057 Rostock

Häufig gestellte Fragen

Wenn wir noch keine Vollmacht von Ihnen übernommen haben, kommen Sie bitte in die Sprechstunde bis spätestens 1 Stunde, in Ausnahmefällen 30 min. vor Ende der Sprechstunde. Sie müssen sich nicht anmelden. Einen Beratungstermin außerhalb der Sprechstunde können wir Ihnen nicht anbieten.

Grundsätzlich können Sie ohne Unterlagen zur Sprechstunde kommen. Sollten Sie eine Kündigung von Ihrem jetzigen Vermieter oder eine Ankündigung der Stromsperre erhalten oder konkrete Fragen zu einem einzelnen Mahnschreiben haben, bringen Sie bitte diese Unterlagen mit. Gern können Sie uns helfen, in dem Sie vorab eine Liste mit Gläubigern und Forderungshöhen erstellen und diese mitbringen.

Für die P-Kontobescheinigung zur Erhöhung von Freibeträgen bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Nachweise von unterhaltsberechtigten Kindern und Partnern (Geburtsurkunde/Vaterschaftsanerkennung von Kindern, Eheurkunde)
  • Nachweise von Unterhaltszahlungen (Kontoauszüge oder Quittungen) oder Nachweise, dass Unterhaltsberechtigte im gemeinsamen Haushalt leben (z.B. Wohngeld-, Bürgergeld-, Grundsicherungsbescheid o.ä., Rechnungen/Schreiben von Kita oder Schule, Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate, Ausweiskopie)
  • Kontoauszug mit dem Zahlungseingang von Kindergeld und Kinderzuschlag
  • Kontoauszug und Bescheid für Pflegegeld sowie für Nachzahlungen von Sozialleistungen

In allen weiteren Fällen rufen Sie uns bitte an, um klären zu können, welche Unterlagen Sie dafür mitbringen müssen.

Nein, weder eine Beratung noch eine P-Kontobescheinigung sind uns möglich, wenn Sie außerhalb der Hansestadt Rostock gemeldet sind. Wir können selbst dann keine Ausnahme machen, wenn Sie in der Stadt Rostock arbeiten oder die nächste, für Sie zuständige Beratungsstelle weiter entfernt ist. Eine Übersicht zu den Beratungsstellen in M-V finden Sie hier.

Ja. Eine Kurzberatung für Selbständige ist möglich. Auch können wir bei einer Schuldenregulierung in Form von Vergleichen helfen.

Unsere Beratungen sind kostenfrei. Wir freuen uns aber über Spenden, um auch in der Zukunft kostenfreie Beratungen anbieten zu können.

Da wir Beratungen nur auf Deutsch anbieten können, bitten wir Personen mit eingeschränkten Deutschkenntnissen, eine Übersetzerin oder einen Übersetzer mitzubringen.

Für Abo-Fallen und untergeschobene Verträge müssen wir Sie an die Verbraucherzentrale verweisen.

Unser Fokus liegt auf Schulden- und Insolvenzberatung. Beim Thema Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag usw. können wir nur allgemeine Hinweise geben. Konkrete Hilfen bei Antragstellungen oder Schwierigkeiten mit Behörden finden Sie unter folgenden Links: