Häufig gestellte Fragen
Wenn wir noch keine Vollmacht von Ihnen übernommen haben, kommen Sie bitte in die Sprechstunde bis spätestens 1 Stunde, in Ausnahmefällen 30 min. vor Ende der Sprechstunde. Sie müssen sich nicht anmelden. Einen Beratungstermin außerhalb der Sprechstunde können wir Ihnen nicht anbieten.
Grundsätzlich können Sie ohne Unterlagen zur Sprechstunde kommen. Sollten Sie eine Kündigung von Ihrem jetzigen Vermieter oder eine Ankündigung der Stromsperre erhalten oder konkrete Fragen zu einem einzelnen Mahnschreiben haben, bringen Sie bitte diese Unterlagen mit. Gern können Sie uns helfen, in dem Sie vorab eine Liste mit Gläubigern und Forderungshöhen erstellen und diese mitbringen.
Für die P-Kontobescheinigung zur Erhöhung von Freibeträgen bringen Sie bitte folgende Nachweise mit:
– Nachweise von unterhaltsberechtigten Kindern und Partnern (Geburtsurkunde/Vaterschaftsanerkennung von Kindern, Eheurkunde)
– Nachweise von Unterhaltszahlungen (Kontoauszüge oder Quittungen)
oder
– Nachweise, dass Unterhaltsberechtigte im gemeinsamen Haushalt leben (z.B. Wohngeld-, Bürgergeld-, Grundsicherungsbescheid o.ä., Rechnungen/Schreiben von Kita oder Schule, Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate)
– Kontoauszug mit dem Zahlungseingang von Kindergeld und Kinderzuschlag
– Kontoauszug und Bescheid für Pflegegeld sowie für Nachzahlungen von Sozialleistungen
In allen weiteren Fällen rufen Sie uns bitte an, um klären zu können, welche Unterlagen Sie dafür mitbringen müssen.
Nein, weder eine Beratung noch eine P-Kontobescheinigung sind uns möglich, wenn Sie außerhalb der Hansestadt Rostock gemeldet sind. Wir können selbst dann keine Ausnahme machen, wenn Sie in der Stadt Rostock arbeiten oder die nächste, für Sie zuständige Beratungsstelle weiter entfernt ist.
Ja. Eine Kurzberatung für Selbständige ist möglich. Auch können wir bei einer Schuldenregulierung in Form von Vergleichen helfen.
Unsere Beratungen sind kostenfrei. Wir freuen uns aber über Spenden, um auch in der Zukunft kostenfreie Beratungen anbieten zu können.
Für Abo-Fallen und untergeschobene Verträge müssen wir Sie an die Verbraucherzentrale verweisen.