Um eine Erhöhung für Ihr Pfändungsschutzkonto bescheinigen zu können, benötigen wir bestimmte Nachweise. Diese Nachweise bringen Sie bitte mit zu uns in die Sprechstunde.
Unter diesem Abschnitt finden Sie die meisten Gründe für eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrages. Bitte klicken Sie sich durch und notieren Sie sich die Nachweise.
Für nicht genannte Fälle oder weitere Fragen rufen Sie uns an.
Bitte beachten Sie, dass eine endgültige Überprüfung, ob wir eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrages bescheinigen können, erst vor Ort erfolgen kann.
Beantworten Sie diese Fragen, wenn Sie Kinder haben.
Beantworten Sie diese Fragen, wenn Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind oder waren.
Beantworten Sie diese Fragen, wenn Sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben und Sozialleistungen erhalten.
Wenn Kindergeld oder Kinderzuschlag auf Ihr Konto eingeht,
bringen Sie mit
- Kontoauszug mit dem letzten Zahlungseingang des Kindergeldes und/oder Kinderzuschlags
Wenn Pflegegeld oder andere laufende Geldleistungen zum Ausgleich eines Körper- oder Gesundheitsschadens auf Ihr Konto eingehen,
bringen Sie mit
- aktuellen Pflegegeldbescheid oder anderen Bescheid für diese Geldleistungen
sowie
- Kontoauszug mit dem letzten Zahlungseingang dieser Geldleistungen
Wenn einmalige, zweckbestimmte Geld- und Sozialleistungen wie z.B. für Erstausstattung Wohnung oder Geburt, Darlehen vom Jobcenter oder Sozialamt, Kostenübernahme für Klassenfahrten usw. auf Ihr Konto eingehen,
bringen Sie mit
- Bescheid über die einmalige Geld- oder Sozialleistung
sowie
- Kontoauszug mit dem Zahlungseingang dieser Geld- oder Sozialleistungen
Beantworten Sie diese Fragen, wenn Sie eine Nachzahlung erhalten haben.
Eine Bescheinigung ist erst nach Zahlungseingang auf Ihrem Konto möglich.
Sprechstunde
in der Doberaner Str. 43c,
18057 Rostock:
Jeden Dienstag von 8.00 – 12.00 Uhr
Jeden Donnerstag von 13.00 – 18.00 Uhr
in der Außenstelle Lichtenhagen
im Kolping Begegnungszentrum,
Eutiner Str. 20, 18109 Rostock:
Jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat
von 13.00 – 15.30 Uhr
Telefonnummer: 0381/2019377
| Montag | 13 bis 16 Uhr |
| Dienstag | 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr |
| Mittwoch | 9 bis 12 Uhr |
| Donnerstag | 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr |
| Freitag | 9 bis 12 Uhr |
eibe e.V.
Doberaner Str. 43c
18057 Rostock