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Was Sie für eine P-Kontobescheinigung mitbringen müssen

Um eine Erhöhung für Ihr Pfändungsschutzkonto bescheinigen zu können, benötigen wir bestimmte Nachweise. Diese Nachweise bringen Sie bitte mit zu uns in die Sprechstunde.

Unter diesem Abschnitt finden Sie die meisten Gründe für eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrages. Bitte klicken Sie sich durch und notieren Sie sich die Nachweise.

Für nicht genannte Fälle oder weitere Fragen rufen Sie uns an.

Bitte beachten Sie, dass eine endgültige Überprüfung, ob wir eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrages bescheinigen können, erst vor Ort erfolgen kann.

Leben Sie mit Ihren Kindern in einem gemeinsamen Haushalt?

Wie ist Ihr Familienstand?

Welche Geldleistungen gehen für die Bedarfsgemeinsschaft auf Ihr Konto ein?

bringen Sie mit

  • Kontoauszug mit dem letzten Zahlungseingang des Kindergeldes und/oder Kinderzuschlags

bringen Sie mit

  • aktuellen Pflegegeldbescheid oder anderen Bescheid für diese Geldleistungen

sowie

  • Kontoauszug mit dem letzten Zahlungseingang dieser Geldleistungen

bringen Sie mit

  • Bescheid über die einmalige Geld- oder Sozialleistung

sowie

  • Kontoauszug mit dem Zahlungseingang dieser Geld- oder Sozialleistungen

Welche Nachzahlung ist auf Ihrem Konto eingegangen?

Eine Bescheinigung ist erst nach Zahlungseingang auf Ihrem Konto möglich.

Sprechstunde

in der Doberaner Str. 43c,
18057 Rostock:

Jeden Dienstag von 8.00 – 12.00 Uhr
Jeden Donnerstag von 13.00 – 18.00 Uhr

in der Außenstelle Lichtenhagen
im Kolping Begegnungszentrum,
Eutiner Str. 20, 18109 Rostock:

Jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat
von 13.00 – 15.30 Uhr

Telefonnummer: 0381/2019377

Montag13 bis 16 Uhr
Dienstag9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Mittwoch9 bis 12 Uhr
Donnerstag9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Freitag9 bis 12 Uhr
Telefonzeiten

eibe e.V.
Doberaner Str. 43c
18057 Rostock

Pfändungsschutzkonto, P-Konto, pkonto