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Von der Kunst, über den Monat zu kommen – Wirtschaften mit kleinem Budget

Teil 1 – Unterstützungsmöglichkeiten

Wer als Single oder mit der Familie mit einem kleinen Einkommen auskommen muss, der weiß, dass es oftmals einer Kunst gleicht, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln bis zum nächsten Zahltag hinzukommen. Da ist das Warten auf den „nächsten Ersten“ oder den „Zwischenstopp“, wenn Kindergeld in der Mitte des Monats – je nach Geburtsdatum des Kindes – nochmal eine kleine Verschnaufpause bringt, vielen bekannt. Da werden Ausgaben verschoben, Einkäufe reduziert, mögliche Vorräte zum Monatsende aufgebraucht. Ein Paar Kinderschuhe, das plötzlich kaputtgeht, kann den ganzen Plan über den Haufen werfen und erfordert immer wieder eine Umplanung.

Was aber tun mit den Bedürfnissen der Familien, vor allem der Kinder? Nicht alle Ausgaben können hin und her und aufgeschoben werden.
Eine Entlastung für Familien mit kleinem Einkommen kann das Bildungs- und Teilhabepaket bringen.
Diese Leistungen entlasten Familien zumindest teilweise, dafür kontinuierlich.
Eine wichtige Frage: Wer erhält überhaupt diese Leistungen?

Vielfach besteht die Annahme, dass diese sogenannten BuT-Leistungen ausschließlich Alleinerziehende oder Familien erhalten, die im Leistungsbezug im Rahmen des SGB II sind, also die umgangssprachlichen Hartz IV-Leistungen erhalten.

Das ist nicht korrekt und würde den Bereich der Leistungsberechtigten auch zu stark einschränken.
Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben folgende Personengruppen:

  • Bezieher*innen von Grundsicherung – also Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld – (SGB II), egal, ob diese Leistungen alleinig oder aufstockend bezogen werden
  • Bezieher*innen von Sozialhilfe, also Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Bezieher*innen von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
  • Bezieher*innen des Kinderzuschlages
  • Bezieher*innen von Asylbewerberleistungen.

Was steckt alles drin in diesem Paket?
Berechtigte erhalten Zuschüsse für folgende Aufwendungen:

  • Persönlicher Schulbedarf wie Schulranzen, Stifte, Füller, Bastelmaterial, Sportzeug, Taschenrechner, Lernsoftware im Schuljahr werden dafür momentan 154,50 € pro Schulkind gezahlt, aufgeteilt in zwei Beträge, die im August und im Februar ausgezahlt werden.
  • Soziale und kulturelle Aktivitäten in der Gemeinschaft, also Hobbys in Vereinen wie z.B. im Sportverein, an der Musikschule… Dafür werden im Monat 15,00 € gezahlt.

Folgende Ausgaben werden komplett übernommen:

  • Ein-und mehrtägige Ausflüge mit der Kita, der Schule oder Kindertagespflege (z.B. Abschlussfahrten Kita, Klassenfahrten…)
  • Die Kosten für die Schulbeförderung zur nächstgelegenen Schule der benötigten Schulform.
  • Das gemeinsame Mittagessen in der Schule (oder in Kooperation mit dem Hort), der Kita oder Kindertagespflege.
  • Angemessene Lernförderung bei Bedarf. Wichtig ist, dass auch Schüler*innen, die nicht versetzungsgefährdet sind, diese Förderung erhalten können.

Wie kommt man an diese Leistungen ran?
Die Leistungen sind i.d.R. bei der Stelle zu beantragen, die zu dem BuT berechtigt.
Heißt: wenn Menschen Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, dann beantragen sie die Leistungen beim Jobcenter. Bei Leistungen des Sozialamtes, wird das BuT dort beantragt.

Wer Kinderzuschlag oder Wohngeld erhält, beantragt die Leistungen bei der Stadt, der Gemeinde oder dem Landkreis. Auskünfte erteilen auch alle bewilligenden Ämter, dort gibt es auch Antragsformulare.

Ihr Team von eibe e.V.