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Ausbildungsstart und Wohnungssuche

In wenigen Wochen starten viele Schulabgänger in einen neuen Lebensabschnitt. Die Ausbildung beginnt und damit in vielen Fällen ein Prozess, der fernab des Elternhauses mehr Selbstständigkeit erfordert. Da ist die Vorfreude groß, aber auch gemischte Gefühle schwingen mit.

So auch bei Jonas. Er will nach dem Abschluss der Schule eine Ausbildung zum Tischler beginnen und braucht eine Unterkunft am Ausbildungsort. Worauf sollte geachtet werden? Jonas träumt davon, sich eine moderne kleine Wohnung auszusuchen. Schnell merkt er, dass er eher vor der Hürde steht, überhaupt erstmal eine Wohnung zu finden. Der Wohnungsmarkt ist vielfach überlaufen, Wohnungen an sich sind rar, kleine bezahlbare Wohnungen sind in größeren Städten oft „Goldstaub“. 

Tipp: Jonas sollte sich erkundigen, ob der Ausbildungsbetrieb Zimmer oder Plätze im Lehrlingswohnheim oder Wohngemeinschafts-Wohnungen für die Azubis bietet. Das kann die Situation schon entspannen, wenn benötigter Wohnraum vorhanden ist. Auch wer kein Fan von Lehrlingswohnheimen oder Lehrlings-WGs ist, sollte die Möglichkeit zumindest für den Anfang in Erwägung ziehen, wenn sich anderweitig kein Wohnraum finden lässt.

Und er sollte die benötigten Unterlagen parat haben, wenn er sich um Wohnraum kümmert. Was alles verlangt wird, schwankt immer mal ein bisschen von Stadt zu Stadt und von Vermieter zu Vermieter. Aber Jonas sollte sich darauf einstellen, folgende Unterlagen vorzulegen: seinen Ausbildungsvertrag (so schon vorhanden), ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (oft auch ein erweitertes), eine aktuelle Schufa-Auskunft, die Einkommensnachweise seiner Eltern(teile), die als Mietbürgen in Frage kommen, Bereitschaftserklärung der Eltern(teile) zur Bürgschaftsübernahme, Nachweis, dass eine Kautionszahlung möglich ist. Um Wohnraum ggf. etwas günstiger zu bekommen, kann Jonas sich einen Wohnberechtigungsschein besorgen. Dieser ist oft bei der Kommune oder den Bauämtern erhältlich, das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. 

Sind betrieblich keine Möglichkeiten vorhanden, kann eine frühzeitige Meldung bei den Wohnungsgesellschaften hilfreich sein. Vielfach führen Wohnungsgesellschaften Wartelisten oder Voranmeldelisten.  Wo immer Jonas sich bewirbt, er sollte sich gleich um eine Anmeldung zur Warteliste für eine Wohnung kümmern. 

Wenn es keinen finanziell passenden Wohnraum gibt, ist es nicht sinnvoll, eine teurere Wohnung, die das eigene Budget sprengt, zu beziehen. Besser ist es Alternativen zu suchen.

Tipp: Ein Platz in einer Wohngemeinschaft kann eine echte Alternative sein. Allerdings ist auch hier wichtig, sich rechtzeitig zu kümmern und nicht erst mit der Suche loszulegen, wenn die Zusage des Ausbildungsbetriebes kommt. Jonas sollte darauf achten, dass er einen extra Mietvertrag als Untermieter oder direkt einen WG-Mietvertrag erhält. Mit anderen WG-Mitbewohnern gemeinsam als Hauptmieter in einen Mietvertrag zu gehen, ist wegen der gesamtschuldnerischen Haftung (jeder haftet für die vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen der Vertragspartner mit, wenn etwas „offen“ ist) nicht empfehlenswert. Außerdem ist eine Kündigung des Vertrages i.d.R. nur möglich, wenn alle Hauptmieter kündigen. Das kann zu unerwünschten Schwierigkeiten führen, wenn einige Hauptmieter kündigen wollen, andere nicht. 

Jonas, der zu Ausbildungsbeginn volljährig ist, darf seinen Mietvertrag alleine unterschreiben. Trotzdem müssen sich i.d.R. die Eltern darauf einstellen, dass der Vermieter eine Mietbürgschaft von ihnen verlangt. Auszubildende oder z.T. auch Berufsanfänger müssen häufig einen zahlungsfähigen Bürgen präsentieren, der für eventuelle Verbindlichkeiten im Zusammenhang mi dem Mietvertrag haftet. 

Um finanziell nicht auf die Nase zu fallen, ist es empfehlenswert, dass Jonas sich durchrechnet, wie teuer seine Wohnung oder sein WG-Zimmer sein darf. Mit Hilfe eines Haushaltsplanes, der alle Einnahmen und Ausgaben erfasst, ist das gut machbar. Außerdem kann er Berufsausbildungsbeihilfe für eine klassische Lehre/ Berufsausbildung beantragen. Für eine schulische Ausbildung ist Schüler-BAföG, bei einem Studium klassisches BAföG möglich. 

Für Fragen rund um den Ausbildungsstart steht Ihnen das Team von eibe e.V. zur Verfügung.